Irlandreise - Anschlussflug verpasst

Sie haben eine Reise nach Irland gebucht und müssen am Flughafen einmal umsteigen. Der erste Flug hatte Verspätung oder er ist ausgefallen. Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, ist das Recht auf Ihrer Seite. Ist der vorherige Flug ausgefallen, können Sie einen Entschädigungsanspruch geltend machen. 

Flightright hilft Ihnen, Ihre Erstattungsansprüche geltend zu machen. Dies ist für Sie einfacher und unkomplizierter, als wenn Sie sich direkt mit der Fluggesellschaft auseinandersetzen. Diese reagieren häufig nicht und sitzen das Problem aus, bis die Fristen vorbei sind. Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit einer Flugverspätung.

Welche Ansprüche habe ich bei einer Flugverspätung eigentlich?

Bei einer Flugverspätung haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass Sie die Entschädigung unabhängig vom gezahlten Reisepreis bekommen. Auch wenn Sie mit einem Billigticket für deutlich weniger als hundert Euro fliegen wollten, steht Ihnen die Erstattung zu. Der Erstattungsanspruch verjährt erst nach drei Jahren. Diese Summen stehen Ihnen zu:

* 250 EUR für Strecken bis 1.500 km
* 400 EUR für Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km
* 600 EUR für Strecken oberhalb von 3.500 km

Wenn die Flugverspätung fünf Stunden übersteigt, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Die Fluggesellschaft hat sieben Tage Zeit, Ihnen diese Erstattung zu überweisen. Welche Voraussetzungen muss mein Flug erfüllen, um Anspruch auf Entschädigung zu haben? Die Flugverspätung muss mindestens drei Stunden betragen, um den Anspruch auf Entschädigung geltend machen zu können. Welche Ansprüche & Rechte haben Passagiere bei einer Flugverspätung? Und ab wann gelten diese?

Sie können die Erstattung ab einer Verspätung von drei Stunden beanspruchen. Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig am Check-in waren. Wenn Sie den Flug aufgrund der Verspätung stornieren, haben Sie zusätzlich Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises. Grundlegende Voraussetzung ist, dass der Flug in der EU startet oder dass Sie in der EU landen und die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Bei ausländischen Fluggesellschaften gilt die Verspätung nicht.

Ich habe meinen Flug nicht direkt bei der Fluggesellschaft, sondern über einen Reiseveranstalter gebucht. Habe ich trotzdem Recht auf Entschädigung?

In diesem Fall wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter. Wenn Sie auf einen Flug gebucht sind, der innerhalb der EU startet oder wenn es sich um eine Fluggesellschaft mit Sitz in der EU handelt, haben Sie einen Anspruch auf die Entschädigung.

Flugverspätung ... Anschlussflug verpasst ... Was nun?

Haben Sie aufgrund der Verspätung ihren Anschlussflug verpasst, gilt Folgendes:
Wenn Sie beide Flüge bei der ersten Fluggesellschaft gebucht haben, steht Ihnen die Entschädigung auch dann zu, wenn der erste Flug eine geringere Verspätung hatte. Beträgt die Verspätung insgesamt drei Stunden, können Sie die Entschädigung geltend machen. Sollten beide Flüge eine Verspätung von drei Stunden oder mehr haben, können Sie die Entschädigung auch für beide Flüge bekommen.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die Entschädigung für jedes Ticket beanspruchen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Ticket für einen Erwachsenen oder um ein ermäßigtes Ticket für ein Kind handelt.