Adelstitel

Lassen Sie sich einfach per Post zum irischen Lord ernennen – das geht tatsächlich, und man muss nicht einmal die eher hochpreisigen Angebote des Consul Weyer Graf von Yorck bemühen.

Nur, einen Haken hat die Sache, denn der wohlklingende Titel eines Lords steht nicht im Einklang mit der irischen Verfassung. Denn der irische Staat verleiht keine Adelstitel, verkauft sie schon gar nicht.

Der schwunghafte Handel mit den Pseudo-Titeln hat vielmehr seinen Ursprung in einer linguistischen Spitzfindigkeit. Man erwirbt (zumindest auf dem Papier) Anteile an einem Winzgrundstück in Irland, wird damit zum „Landbesitzer“ (den das Grundbuchamt zwar nicht kennt, aber immerhin). Und das wird dann mit „tighearna“, modern „tiarna“, übersetzt.

Was wiederum als „Lord“, im Sinne von „Herr“, ins Englische zurückübersetzt werden kann. Also, Urkunde bestellen, und schon kann man sich legal „Lord von Kerry“ schimpfen. Wer weiß schon, dass „Lord“ gar kein Adelstitel ist, sondern nur ein Oberbegriff? Und dass die Titelhändler oftmals nicht einmal „tiarna“ richtig schreiben können, das lässt tief blicken …

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