Gefahren

An jeder Ecke lauern Gefahren - ganz besonders beliebt ist das "gazumping". Das bedeutet, das das Objekt zwar nicht mehr aktiv angeboten wird, aber als "Sale Agreed" immer noch dasteht.

Wenn sich jetzt ein Mitmensch genau dasselbe Objekt in den Kopf gesetzt hat und wahres Interesse hat, kann er überbieten … und man ist raus aus dem Geschäft oder muss seinerseits überbieten. Dies ist möglich, bis der Verkäufer den Vertrag unterschrieben hat. Man hat dann auch kein Anrecht auf Rückzahlung von Gebühren für Schätzer oder Architekt! Andererseits kann man sich bis zur Unterschrift unter den Vertrag und die Zahlung des Deposit (Schritt 3 bzw 4 oben) auch als Käufer noch anders entscheiden.

Weitere Gefahren liegen eher verborgen – so ist es uns passiert, dass wir ein Haus ohne Baugenehmigung angeboten bekamen. Oder, anders gesagt, mit einer Baugenehmigung für weniger Quadratmeter.

Eine weitere interessante Variante ist das Spiel “unser Haus ist noch nicht fertig” – der Verkäufer kann noch nicht in sein neues Haus einziehen, also kann der Käufer das auch nicht und so weiter (ein wenig wie “Reise nach Jerusalem” mit Immobilien statt Stühlen).

Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Gefahren, die sich schlicht aus betrügerischer Absicht ergeben – diese man jedoch durch Einschaltung eines Anwalts weitgehend ausschalten kann. Deswegen – “nix ohne meinen Anwalt!”

Man sollte auch unbedingt noch eine gemeinsame Hausbegehung mit dem Vorbesitzer machen (wenn möglich), um sich die verschiedenen Tips und Tricks erklären zu lassen – zum Beispiel mit welchem Brennstoff die Heizung funktioniert, wo die Steuerungsanlagen dafür versteckt sind, wann die Sickergrube das letzte Mal geleert wurde, wo die Hauptversorgungsleitungen liegen, so Kleinigkeiten eben …

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